Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Mietverträge und Serviceleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäftes zustimmen.
- Angebote
- Unsere Angebote sind sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferzeit freibleibend.
- Lieferung
- Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dasselbe gilt bei evtl. Rücksendungen.
- Lieferungen müssen bei Annahme sofort auf Vollständigkeit, Mängel, sowie Transportschäden überprüft werden und dürfen dann erst quittiert werden.
- Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt und anderen unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. Verkehrsstockungen und -behinderungen, Materialmangel, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Mangel an Transportmittel, Streiks, Krieg und ähnlichem.
- Ein Schadenersatzanspruch des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen, sowie Ansprüche bei unvollständiger Lieferung ist ausgeschlossen.
- Preise
- Als vereinbarter Preis gelten für alle Lieferungen und Leistungen unsere am Tage der Lieferung und der Leistungsausführung gültigen Listenpreise zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab unserem Lager.
- Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen unter Abzug von 2% Skonto, oder innerhalb 14 Tage ohne Abzug. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Begleichung der Rechnung hat so zu erfolgen, dass und der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am vereinbarten Zahltag zur Verfügung steht.
- Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, hat er uns nach ihrem Ablauf Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, ohne dass es dafür auf eine vorherige Mahnung ankommt. Es bleibt vorbehalten, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
- Wir sind nicht verpflichtet. Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Sie werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde er hat sie zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu zahlen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr.
- Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn wir seine Gegenforderung schriftlich anerkannt haben.
- Bei Abschluss eines Leasingvertrages treten wir nur als Vermittler auf. Der Leasingvertrag gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Leasinggebers. Erfolgt keine Zustimmung des Leasinggebers, gelten in jedem Fall die Konditionen des Kaufvertrages.
- Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungszeiten.
- Bei Verkäufen bessern wir einen Mangel, an der von uns gelieferten Ware innerhalb der gesetzlichen halbjährigen Gewährleistungsfrist auftritt, nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatzware. Die schriftliche Anzeige solcher Mängel muss bei erkennbaren Mängeln bis spätesten 14 Tage nach Übergabe der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen des Ersatzes von Mangelfolgeschäden, sind sowohl bei Lieferungen als auch bei Service-Leistungen ausgeschlossen.
- Unsere Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen bei schlechter Instandhaltung der Ware durch den Kunden. Änderungen der von uns gelieferten Waren ohne schriftliche Zustimmung oder bei Verwendung von nicht von uns gelieferten Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere Toner und Tinten. Sie entfällt auch, wenn vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht eingehalten werden!
- Die vorstehend umschriebenen Gewährleistungspflichten gelten nicht, wenn der Kunde zuvor den Kaufgegenstand gemietet hat.
- Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Frohburg.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Liefergeschäften oder Service-Leistungen ist Leipzig.
- Schlussvorschriften
- Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten sich Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen.